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Wahl des gemeinsamen Pfarrgemeinderates

Datum:
Veröffentlicht: 17.1.22
Von:
Wahlausschuss

der Gemeinden im Pfarreienverbund Erlangen-West

Alle Informationen zur Wahl am 20. März.

Wahltag:

Sonntag, 20. März

Persönliche Stimmenabgabe:

  • in der Gemeinde „Zu den Heiligen Aposteln“:
    am Sonntag, den 20. März 2022 von 09:00 bis 09:30 Uhr sowie von 10:30 bis 12:00 Uhr
    Ort: Wahllokal „Clubraum“, Kirche „Zu den Hl. Aposteln“
  • in der Gemeinde St. Xystus:
    am Samstag, den 19. März 2022 von 18:00 bis 20:00 Uhr
    am Sonntag, den 20. März 2022 von 10:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
    Ort: Wahllokal im Gemeindezentrum St. Xystus, Kolpingweg 16
  • in der Gemeinde St. Albertus Magnus:
    am Sonntag, den 20. März 2022 von 08:45 bis 14:00 Uhr
    Ort: Wahllokal Kindergarten St. Albertus Magnus
  • in der Gemeinde St. Heinrich:
    am Samstag, den 19. März 2022 von 18:00 bis 18:30 Uhr und von 19:15 bis 20:00 Uhr
    am Sonntag, den 20. März 2022 von 10:00 bis 10:45 Uhr und von 11:45 bis 12:30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr
    Ort: Wahllokal im Gemeindezentrum St. Heinrich, Möhrendorfer Str. 31a

Stimmabgabe per Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen können über die Pfarrbüros beantragt werden. Wahlbriefe müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein. Für den neuen Pfarrgemeinderat insgesamt 17 Personen gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtig sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Alle, die aktiv am Gemeindeleben unserer Pfarrei teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort in den Pfarrbüros bzw. im Anhang. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 20.02.2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden.

Wahlvorschläge:

Wahlvorschläge kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde bis spätestens 23.01.2022 beim Wahlausschuss oder dem Pfarrbüro einreichen.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle wahlberechtigen Personen unserer Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, und diejenigen, die in unserer Pfarrei wählen dürfen. Die vorgeschlagene Person muss ein schriftliches Einverständnis zur Aufstellung als Kandidat/in geben.