Kirchensteuer und Kirchgeldspende
Sie zahlen Kirchensteuer und wissen nicht, was mit Ihrem Geld geschieht?
Oder Sie zahlen keine und würden sich doch gerne informieren?
Unser Erzbistum Bamberg verwendet über 80 % der Kirchensteuer für Personalausgaben, z.B. für Priester sowie die vielen anderen Mitarbeiter in den Pfarreien. Seelsorge, Jugend- und Beratungseinrichtungen, Kindergärten usw. sind personalintensiv.
Sichtbar werden für Sie die Aufwendungen besonders durch Unterhalt bzw. Renovierung von Kirchen und Gemeindezentren.
So geht der größte Teil des Geldes an die „Kirche vor Ort“ zurück, die durch die zentrale Kirchensteuer-Erhebung von einzelnen Spendern und zufälligen Spenden unabhängiger wird.
Die Katholiken, die weder lohn- noch einkommensteuerpflichtig sind, weil sie noch nicht oder nicht mehr verdienen, sind von der Kirchensteuerpflicht befreit. Umso mehr sind wir auf alle „Steuerfähigen“ angewiesen. Die steigende Zahl von Rentnern und Arbeitslosen, Steuersenkungen bei der Lohn- und Einkommensteuer (allein daraus wird die Kirchensteuer berechnet!) sowie Kirchenaustritte führen zu stagnierenden oder sinkenden Einnahmen. Die Ausgaben aber sollen bleiben, fordert jede betroffene Gruppe.
Jede Pfarrei veröffentlicht jedes Jahr ihre Ein- und Ausgaben und legen die Abrechnungen für 14 Tage im Pfarrbüro öffentlich aus. Die von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählte Kirchenverwaltung stellt den Haushaltsplan auf, trifft die Personalentscheidungen und muss bei Einsprüchen reagieren. Ebenso veröffentlicht die Erzdiözese Bamberg seit Jahrzehnten ihren Haushalt, dem der gewählte Diözesan-Kirchensteuer-Ausschuss zustimmen muss.
Kirchgeld
In Bayern werden vom Finanzamt nur 8 % (statt sonst 9 %) der Lohn-/Einkommenssteuer als Kirchensteuer einbehalten.
Die bayer. Kirchengemeinden dürfen 1 % der Kirchensteuer selbst erheben und für eigene Aufgaben verwenden.
Dieses "Kirchgeld", um das jährlich im Advent gebeten wird, kommt in Gänze der jeweiligen Pfarrgemeinde zugute.
Das Kirchgeld richtet sich nach Ihrem Jahres Netto-Einkommen und beträgt:
bis 5.000,- Euro = kein Kirchgeld
bis 10.000,- Euro = 5,00 Euro / Jahr
bis 15.000,- Euro = 10,00 Euro / Jahr
über 15.000,- Euro = 15,00 Euro / Jahr
Das Kirchgeld und zusätzliche Spenden können Sie bei der Einkommensteuer als Sonderabgaben absetzen.
Das Finanzamt erkennt den Zahlungsbeleg bis 300,-Euro als Nachweis an.
Bei höheren Beträgen erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung.
In unserem Seelsorgebereich Erlangen-Nord-West bitten die Gemeinden St. Elisabeth, Möhrendorf, St. Josef, Baiersdorf und Maria Heimsuchung, Bubenreuth um eine Kirchgeldspende.
Vergelt's Gott!