Wahl des Seelsorgebereichsrates
Zukunft gestalten. Weil ich Christ bin...
Das Wahllokal befindet sich im Clubraum des Gemeindezentrums und ist am Wahltag (25. Februar) von 9:00 - 9:30 Uhr und von 10:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
In allen bayerischen Bistümern werden am 25. Februar die Seelsorgebereichsräte bzw. Pfarrgemeinderäte neu gewählt. In der Apostelkirche sind 6 Seelsorgebereichsräte zu wählen. Wahlberechtigt sind alle katholischen Christen der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben.
Wahllokal
Das Wahllokal befindet sich im Clubraum des Gemeindezentrums Apostelkirche und ist am Wahltag (25. Februar) von 9:00 - 9:30 Uhr und von 10:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
Die Wahlberechtigten sind gehalten, sich vor der Stimmabgabe auszuweisen.
Bitte nutzen Sie das Wahllokal Ihrer Wohnsitzpfarrei.
Stimmvergabe
Zu vergeben sind maximal 18 Stimmen, eine Stimmhäufung ist nicht möglich. Leere Stimmzettel, sowie solche, auf denen mehr als 18 Namen angekreuzt sind oder die sonstige Zusätze tragen, sind ungültig.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Stimmen auch an die KandidatInnen der anderen Gemeinden des Seelsorgebereichs zu vergeben. Gewählt sind dann die Personen mit den insgesamt meisten Stimmen aus allen abgegebenen Stimmzetteln nach folgendem Modus:
- die sechs Personen aus der Gemeinde "Zu den Heiligen Aposteln" mit den insgesamt meisten Stimmen
- die fünf Personen aus der Gemeinde St. Xystus mit den insgesamt meisten Stimmen
- die fünf Personen aus der Gemeinde St. Heinrich mit den insgesamt meisten Stimmen
- und die zwei Personen aus der Gemeinde St. Albertus Magnus mit den insgesamt meisten Stimmen.
Insgesamt also 18 Personen.
Die Stimmen werden nach Schließung der Wahllokale ausgezählt und das Wahlergebnis durch Anschlag in der Schaukästen der Gemeinden sowie hier auf der Homepage bekannt gegeben.