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Wahl des Pfarrgemeinderates am 20. März 2022

Datum:
Veröffentlicht: 24.2.22
Von:
Aude Müller

Wahl des Pfarrgemeinderates am 20. März 2022

Bekanntmachung

der Liste der Kandidierenden in der Pfarrgemeinde Unsere Liebe Frau Erlangen-Dechsendorf

Bitte beachten

• Wahlberechtigt sind alle katholischen Christinnen und Christen der Pfarrgemeinde, die am 20. März 2022 das 14. Lebensjahr vollendet und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht oder das Wahlrecht in der Pfarrgemeinde erlangt haben.

• Gewählt sind der Reihenfolge nach die Kandidatinnen und Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Für unsere Pfarrgemeinde sind 5 Mitglieder in den Pfarrgemeinderat zu wählen.

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten: hier.

 

Wahltermin: Sonntag, 20. März 2022

In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:

• persönliche Stimmenabgabe:

• Am Sonntag, den 20. März 2022 in der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr

im Wahllokal Foyer der Pfarrkirche, Faust-von-Stromberg-Str. 2

• per Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beantragt werden

(Tel. 09135/729864 oder ulf.dechsendorf@erzbistum-bamberg.de). Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 13. März 2022 eingegangen sein. Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen. Wahlbriefe müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Die Stimmabgabe ist nur mit amtlichen Stimmzetteln möglich. Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Jede/r Wähler/in kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder zu wählen sind.

Gemäß Beschluss des amtierenden Pfarrgemeinderats werden für den neuen Pfarrgemeinderat insgesamt 5 Personen gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.