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Wahl des Pfarrgemeinderates

Datum:
Veröffentlicht: 8.1.22
Von:
Oliver Wawerek

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 der Wahlordnung

nach § 5 der Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen

Wahltermin: Sonntag, 20. März 2022

In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:
  • persönliche Stimmenabgabe:
    Am Sonntag, den 20. März 2022 in der Zeit von 09:00 bis 09:30 Uhr sowie von 10:30 bis 12:00 Uhr im Wahllokal „Clubraum“ der Kirche Zu den Heiligen Aposteln
  • per Briefwahl:
    Die Briefwahlunterlagen können ab sofort formlos über das Pfarrbüro beantragt werden (Odenwaldallee 32, Tel. 09131/41029, apostelkirche.erlangen@erzbistum-bamberg.de). Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 13. März 2022 eingegangen sein. Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen. Wahlbriefe müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Die Stimmabgabe ist nur mit amtlichen Stimmzetteln möglich. Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Jede/r Wähler/in kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder zu wählen sind.

Gemäß Beschluss des amtierenden Pfarrgemeinderats werden für den neuen Pfarrgemeinderat insgesamt 17 Personen gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Alle, die aktiv am Gemeindeleben unserer Pfarrei teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 20.02.2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Wahlvorschläge, die auch mehrere Namen umfassen können, kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde bis spätestens 23.01.2022 beim Wahlausschuss oder dem Pfarrbüro einreichen. Wählbar sind alle wahlberechtigen Personen unserer Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, und diejenigen, die in unserer Pfarrei wählen dürfen. Die vorgeschlagene Person muss ein schriftliches Einverständnis zur Aufstellung als Kandidat/in geben.

Das Wählerverzeichnis liegt vom 30.01.2022 bis zum 06.02.2022 im Pfarrbüro zur Überprüfung aus. Die Öffnungszeiten sind: Montag von 14:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und Freitag von 9:30 bis 12:00 Uhr.
Aus Datenschutzgründen können nur die eigenen Daten überprüft werden. Zur Überprüfung fremder Daten ist gegenüber dem Wahlausschuss eine vermutete Unrichtigkeit schriftlich glaubhaft zu machen.

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an

Für den Wahlausschuss
Oliver Wawerek