Zum Inhalt springen

Wahl des Gemeinsamen Pfarrgemeinderates

PGR-Wahl 2022^
Datum:
Veröffentlicht: 15.1.22

der Gemeinden im Pfarreienverbund Erlangen-West am Sonntag, 20. März 2022

der Gemeinden im Pfarreienverbund Erlangen-West am Sonntag, 20. März 2022
1. Persönliche Stimmenabgabe:

in der Gemeinde „Zu den Heiligen Aposteln“:

  • am Sonntag, den 20. März 2022 von 09:00 bis 09:30 Uhr sowie von 10:30 bis 12:30 Uhr
  • Ort: Wahllokal „Clubraum“, Kirche „Zu den Hl. Aposteln“

in der Gemeinde St. Xystus:

  • am Samstag, den 19. März 2022 von 18:00 bis 20:00 Uhr
  • am Sonntag, den 20. März 2022 von 10:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Ort: Wahllokal im Gemeindezentrum St. Xystus, Kolpingweg 16

in der Gemeinde St. Albertus Magnus:

  • am Sonntag, den 20. März 2022 von 08:45 bis 14:00 Uhr
  • Ort: Wahllokal Kindergarten St. Albertus Magnus

in der Gemeinde St. Heinrich:

  • am Samstag, den 19. März 2022 von 18:00 bis 18:30 Uhr und von 19:15 bis 20:00 Uhr
  • am Sonntag, den 20. März 2022 von 10:00 bis 10:45 Uhr und von 11:45 bis 12:30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr
  • Ort: Wahllokal im Gemeindezentrum St. Heinrich, Möhrendorfer Str. 31a
2. Per Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen können über das Pfarrbüro beantragt werden. Wahlbriefe müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein. Für den neuen Pfarrgemeinderat insgesamt 17 Personen gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Alle, die aktiv am Gemeindeleben unserer Pfarrei teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 20.02.2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden.

Wahlvorschläge kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde bis spätestens 23.01.2022 beim Wahlausschuss oder dem Pfarrbüro einreichen.

Wählbar sind alle wahlberechtigen Personen unserer Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, und diejenigen, die in unserer Pfarrei wählen dürfen. Die vorgeschlagene Person muss ein schriftliches Einverständnis zur Aufstellung als Kandidat/in geben.