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Stellungnahme zur Beurlaubung von Pfarrer Thomas Kirsch

Pfarrer Thomas Kirsch
Datum:
Veröffentlicht: 15.2.05
Von:
Ewald Sauer, Pfarrer

Seit 07.02.05 ist Pfarrer Thomas Kirsch für den Zeitraum von vier Wochen von seinem Dienst als Priester beurlaubt und wird dann anschließend wohl ganz von seinem Amt suspendiert werden.
Der Grund hierfür liegt in einem Verstoß gegen das Zölibatsgesetz begründet.

Obwohl zum Dienstantritt im September 2004 mit der Diözesanleitung vereinbart worden war, dass Pfarrer Kirsch für den Zeitraum eines Jahres als Seelsorger in der Pfarrgemeinde tätig sein soll, um sich seiner weiteren Zukunft im priesterlichen Dienst bewusst zu werden, sah sich Erzbischof Dr. Schick aber, aufgrund von Eingabe der „wahren Katholiken“ aus Thomas Kirsch’ens früherer Pfarrei Bühl und auch von „Mitbrüdern“ aus dem Dekanat Erlangen, genötigt, von seiner ursprünglichen Zusage abzuweichen und schon jetzt eine Entscheidung zu erzwingen.
Damit endet ein groteskes und unwürdiges Spiel, das man von verschiedenen Seiten mit Pfarrer Kirsch ausgetragen hat.

Die Pfarrgemeinden vor Ort verlieren in Pfarrer Thomas Kirsch einen großartigen und fähigen Priester und Seelsorger, der nach fast zehn Jahren aufopferungsvollen Dienstes in eine persönliche Situation kam, in der die Amtskirche keine Alternative kennt, als die kanonische Strafe.
Dies ist zutiefst bedauerlich und fragt abermals nach dem Sinn dieser, letztlich theologisch sehr fragwürdigen, Zölibatsverpflichtung und der Praxis der Kirchenleitung im unbarmherzigen Umgang mit jemanden, der daran „scheitert“.

Obgleich der Schmerz über das frühe Ende gemeinsamen seelsorgerlichen Wirkens groß ist, verdient die Gewissensentscheidung des Priesters Thomas Kirsch akzeptiert und respektiert zu werden.

Das Gebet um den Segen Gottes für die persönliche Zukunft von Thomas Kirsch wäre Ausdruck von Solidarität und Dankbarkeit.

 

Erlangen-Büchenbach, 09.02.05

 

Für den Zeitraum von zunächst vier Wochen wurde Kaplan Stefan Osberger zur seelsorgerlichen Mithilfe beauftragt. Dieser Dienst bezieht sich vor allem auf die Eucharistiefeiern an den Sonntagen.