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Pfarrgemeinderatswahl 2026

Bekanntmachung der Wahl
Datum:
Veröffentlicht: 18.12.25
Von:
Robert Rödel
Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung

Wahl des Pfarrgemeinderates im Pfarreienverbund Erlangen/West

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER WAHL

nach § 5 der Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen

Wahltermin: Sonntag, 1. März 2026

In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:

 persönliche Stimmenabgabe:

- Am Sonntag, den 1. März 2026 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr

im Wahllokal Pfarrsaal St. Heinrich

- Zusätzlich am Samstag, 28.02.2026, von 18.00 -18.30 Uhr und von 19.15 Uhr – 20.00 Uhr,

ebenfalls im Wahllokal Pfarrsaal St. Heinrich

 per Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beantragt werden (Kontaktdaten

finden Sie am Ende). Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 22. Februar 2026 eingegangen

sein. Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen. Wahlbriefe

müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Für den neuen Pfarrgemeinderat sind insgesamt 21 Personen zu wählen.

Jede/r Wähler/in kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder zu wählen sind.

Die Stimmabgabe ist nur mit amtlichen Stimmzetteln möglich.

Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des

Stimmzettels.

Wahlberechtigt sind

 alle katholischen Christinnen und Christen der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr

vollendet und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht haben.

 auf Antrag auch außerhalb der Pfarrgemeinde wohnhafte Katholikinnen und Katholiken, sofern sie

am Leben unserer Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen.

Der Antrag ist bis spätestens am 1. Februar 2026 beim Wahlausschuss unserer Pfarrgemeinde zu

stellen. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Weitere Erläuterungen finden Sie

auf dem Formular.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die fristgerecht zur Wahl vorgeschlagen wurden und ihrer

Kandidatur zugestimmt haben.

Wahlvorschläge

    können mehrere Namen umfassen.

 kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde bis spätestens 4. Januar 2026 beim

Wahlausschuss oder dem Pfarrbüro einreichen.

 müssen die schriftliche Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person enthalten.

Das Wählerverzeichnis

liegt vom 12.01.2026 bis zum 18.01.2026 im Pfarrbüro St. Xystus zur Überprüfung aus.

Die Öffnungszeiten des Pfarrbüros sind:

Montag - Freitag 9:00 - 12:00 ; Dienstag 14:00 - 16:00 ; Donnerstag 16:00 - 18 Uhr

Aus Datenschutzgründen können nur die eigenen Daten überprüft werden. Zur Überprüfung fremder Daten

ist gegenüber dem Wahlausschuss eine vermutete Unrichtigkeit schriftlich glaubhaft zu machen.

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an

das Pfarrbüro St. Xystus, Bachgraben 3, 91056 Erlangen - Büchenbach

Tel. 09131/ 713 20

Email:

ssb.erlangen-nord-west@erzbistum-bamberg.de 

oder an den Wahlausschuss:

Robert Rödel

Simone Porzel