Leitfaden für den Übergang zu den neuen Seelsorgebereichen

Wie geht es in den neuen Strukturen weiter?
Mit der Festlegung der Namen und Verwaltungssitze der zukünftigen Seelsorgebereiche sind bereits wichtige Fragestellungen der Formalisierungsperiode bearbeitet und beantwortet worden. Nun geht es darum den Übergang von den bisherigen Seelsorgebereichen zu den neuen Seelsorgebereichen zu meistern.
Dazu gibt es einen Leitfaden (siehe Anhang), in dem Sie wichtige Informationen zu verschiedenen Themenbereichen erhalten, wie z. B.
- Pastorale Laienräte,
- Organisation und Verwaltung sowie
- Außendarstellung des Seelsorgebereichs.
Auch wird es einen Ausblick auf die pastorale Neuausrichtung geben.
Einführung von Verwaltungsleitungen
Der festgelegte Verwaltungssitz ist später der Dienstsitz der Verwaltungsleitung, die den Leitenden Pfarrer in der Verwaltung des Seelsorgebereiches entlastet und die Verwaltung mit verantwortet.
Die Beantragung einer Verwaltungsleitung erfolgt durch den Leitenden Pfarrer mit einem entsprechenden Formular.
Es wird mehrere Einstellungszyklen innerhalb der nächsten drei Jahre geben. Die Reihenfolge der Implementierung ist abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung und den örtlichen Voraussetzungen.
Gemeinschaftliche Pfarrverwaltung
In den neu zu gründenden Seelsorgebereichen soll außerdem die Pastoral durch eine effiziente service- und ressourcenorientierte Pfarrverwaltung unterstützt werden, die den Seelsorgebereich als Ganzes im Blick hat.
In den kommenden Jahren wird es in einer jeweils ca. einjährigen Projektphase in jedem neuen Seelsorgebereich darum gehen, mit den Verantwortlichen vor Ort gemeinsam eine perspektivische Ausrichtung der Pfarrverwaltung im neuen Seelsorgebereich zu erarbeiten und umzusetzen. Zu Beginn steht immer die persönliche Vorstellung des diözesanen Rahmenkonzepts für die Verantwortlichen in den Laiengremien und den Mitarbeitenden im Seelsorgebereich.