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Kirchenverwaltungswahl

Kirchenverwaltung
Datum:
Veröffentlicht: 14.6.24
Von:
Frank Steigner

Amtsperiode 2025 bis 2030

Hier finden Sie die ersten Informationen zur Wahl im Herbst diesen Jahres.

Am 24. November 2024 findet in unserer Kirchengemeinde die Kirchenverwaltungswahlen statt.

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das kirchliche und staatliche Vertretungsorgan der örtlichen Kirchengemeinde und ihres Vermögens. Sie setzt sich aus dem Kirchenverwaltungsvorstand - gewöhnlich dem Pfarrer der Gemeinde - und den Kirchenverwaltungsmitgliedern zusammen.

Die Zahl der Mitglieder der Kirchenverwaltung bestimmt sich durch die Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. So sind in einer Gemeinde mit bis zu 2000 Katholiken vier Kirchenverwaltungsmitglieder für sechs Jahre Amtszeit zu wählen.

Warum ist die Kirchenverwaltung für die Katholikinnen und Katholiken wichtig?

Das Aufgabenfeld der Kirchenverwaltung umfasst die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse, vor allem die Sorge um die würdige Gottesdienstfeier. Weiter gehört in den Verantwortungsbereich der Kirchenverwaltung die Verwaltung

  • der Einrichtungen vor Ort (wie Kirche, Kindergarten, Pfarrheim, Pfarrhaus, etc.)
  • der Finanzen und des Vermögens
  • des Personals

In der bevorstehenden Wahlperiode wird zusätzlich die Beratung und Gestaltung der zukünftigen Strukturen in den neuen Seelsorgebereichen dazukommen, z. B. Zusammenarbeit von benachbarten Kirchenstiftungen in gemeinsamen Pfarrbüros.

Wer kann kandidieren?

  • Angehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche
  • Hauptwohnsitz im Bereich der jeweiligen Kirchengemeinde
  • Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Wahltag
  • Kirchensteuerpflichtig

Können Sie sich eine Kandidatur vorstellen?

Melden Sie sich bitte im Pfarrbüro!