Der Seelsorgebereichsrat besteht aus abgesandten VertreterInnen der einzelnen Gemeinden. Er berät gemeinsam mit den hauptamtlichen MitarbeiterInnen über Fragestellungen, die den kompletten Seelsorgebereich betreffen.
Der Seelsorgebereichsrat besteht aus abgesandten VertreterInnen der einzelnen Gemeinden. Er berät gemeinsam mit den hauptamtlichen MitarbeiterInnen über Fragestellungen, die den kompletten Seelsorgebereich betreffen.